Seit 2010 gilt gemäß der Straßenverkehrsordnung die Winterreifenpflicht. Wurde bislang formuliert, dass die Kennzeichnung des Winterreifens mit M+S bis Ende 2017 ausreichend war, wurde die Situation ab 2018 verschärft. Die bisherige M+S-Kennzeichnung ist durch das sogenannte Alpine-Symbol zu ersetzen. Dies stellte viele Endkunden vor große Herausforderungen, so im begrenzten Wohn- und Lebensraum nicht genügend Platz zur Lagerung des jeweiligen Radsatzes vorhanden ist.
Hier erkannten viele Autohäuser und Reifenhändler mit der Einlagerung von Kundenrädern die Möglichkeit, das Serviceangebot in ihrem Hause zu erweitern, somit einen neuen Weg der Kundenbindung zu finden und zusätzliche Umsätze zu genieren.